Neues internationales Güterrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
Auf seiner Sitzung vom 24. Juni 2016 hat der Rat der Europäischen Union die bereits seit Langem erwarteten Güterrechtsverordnungen verabschiedet. Diese enthalten für Ehegatten und eingetragene Partner Vorschriften
- zur internationalen Zuständigkeit
- zur Bestimmung des anwendbaren Rechts
- zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen.
Nach ihrem Anwendungsbeginn werden die Verordnungen nicht nur Art. 15 EGBGB verdrängen, sondern – in ihrem sachlichen Anwendungsbereich – auch die §§ 97 ff. FamFG.
Die Verordnungen wurden im Wege der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit erlassen und werden in 18 Mitgliedstaaten – unter ihnen Deutschland – als unmittelbar anwendbares Recht gelten, das keiner Umsetzung durch die mitgliedstaatlichen Gesetzgeber bedarf. Bisher wurden die letzte Fassung der Verordnungen noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. famrz.de informiert Sie, sobald sie der Redaktion vorliegt.
Der Bericht von Prof. Dr. Christian Kohler und Prof. Dr. Walter Pintens im internationalen Heft 18/2016 wird auf die wesentlichen Aspekte der Verordnungen eingehen. Noch für dieses Jahr ist zu beiden Güterrechtsverordnungen ein Überblicksaufsatz in der FamRZ geplant.