Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindern und bekämpfen
Die Europäische Union ist am 1.6.2023 der Istanbul Konvention beigetreten. Das Übereinkommen von Istanbul ist ein umfassendes Rechtsinstrument, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen und die Opfer zu schützen (s. dazu auch FamRZ-Podcast Folge 3: Istanbul Konvention). Es erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt. Es sieht Maßnahmen vor, die auf die Verhütung von Gewalt gegen Frauen, den Schutz und die Unterstützung der Opfer und die Verfolgung der Täter abzielen. Mit dem Beitritt werden für die EU als Ganzes die Normen bindend.
Verbindliche Normen gegen Gewalt gegen Frauen für die ganze EU
Die EU-Kommission hat den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) im Jahr 2016 vorgeschlagen und einen breit angelegten Beitritt angestrebt, der sowohl ausschließliche als auch geteilte Zuständigkeit umfasst. Im Mai sprach sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für den Beitritt der EU aus. Der Beitritt der EU wird sowohl politisch als auch rechtlich einen wesentlichen Wert auf EU-Ebene bringen.
Nach der Annahme der beiden Ratsbeschlüsse zum Beitritt der EU während des schwedischen Ratsvorsitzes werden diese im Amtsblatt veröffentlicht. Die unterzeichnete Beitrittsurkunde wird beim Inkrafttreten der beiden Ratsbeschlüsse beim Europarat hinterlegt; dies geschieht am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Das Übereinkommen tritt für die Europäische Union am ersten Tag des Monats nach dem Ablauf von drei Monaten nach dem Tag der Hinterlegung der Beitrittsurkunde beim Generalsekretär des Europarates in Kraft.