EU KIDS Act vorgelegt
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen EU KIDS Act vorgelegt. Damit sollen Kinder und Jugendliche besser vor Risiken sozialer Medien und anderer digitaler Angebote geschützt werden. Vorgesehen sind unter anderem EU-weit einheitliche Altersgrenzen für die Nutzung sozialer Netzwerke.
Social Media erst ab 13
Nach dem Vorschlag sollen Kinder unter 13 Jahren keine sozialen Netzwerke nutzen können. Für 13- und 14-Jährige sollen Eltern sogenannte „Mini-Konten“ einrichten und beaufsichtigen können. Ein eigenes Nutzerkonto bei sozialen Netzwerken soll erst ab 15 Jahren möglich sein. Für Angebote, die von Minderjährigen genutzt werden, sind außerdem Vorgaben für eine sichere Gestaltung vorgesehen. So sollen etwa suchterzeugende Funktionen, bestimmte personalisierte Empfehlungsmechanismen und unerwünschte Kontaktaufnahmen eingeschränkt werden. Profile Minderjähriger sollen standardmäßig privat sein.
Online-Dienste und App-Stores sollen zudem datenschutzfreundliche Verfahren zur Altersüberprüfung einsetzen. Bei sehr großen Online-Plattformen soll künftig der Anbieter nachweisen müssen, dass sein Angebot von vornherein sicher für Minderjährige gestaltet ist. Die Durchsetzung soll auf bestehenden Strukturen des Digital Services Act und des europäischen KI-Rechts aufbauen.
Der Gesetzgebungsvorschlag wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung vorgelegt.