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EU-Güterrechtsverordnungen gelten ab sofort

- Gesetzgebung

Neue Regelungen für Ehen und Lebenspartnerschaften ab 29. Januar!

Seit dem 29.1.2019 gelten nun die EU-Güterrechtsverordnungen und damit in 18 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union neue Regelungen für Ehen und Lebenspartnerschaften. Die Verordnungen verdrängen nicht nur Art. 15 und 16 EGBGB, sondern – in ihrem sachlichen Anwendungsbereich – auch die §§ 97 ff. FamFG. In Kraft getreten sind sie bereits am 28.7.2016. Sie enthalten für Ehegatten und eingetragene Partner

  • Vorschriften zur internationalen Zuständigkeit,
  • zur Bestimmung des anwendbaren Rechts,
  • zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen.

und damit weitreichende Änderungen der aktuellen Rechtslage. An den Güterrechtsverordnungen nehmen Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik sowie Zypern teil.

 

Familienrechtler müssen das neue Recht kennen

Eine Einführung in die neue Rechtslage gibt Dutta in FamRZ 2016, 1973 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris). Ebenfalls einen guten Start in das Thema erhalten Sie mit dem neuen FamRZ-Buch 44: „Internationales Güterrecht für die Praxis“, das Sie über unseren Online-Shop ab sofort bestellen können.

Hier finden Sie die Volltexte der Verordnungen:

VERORDNUNG (EU) 2016/1103 DES RATES vom 24.06.2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands

VERORDNUNG (EU) 2016/1104 DES RATES vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften

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