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EU-Führungspositionen-Richtlinie kommt

- Gesetzgebung

Inkrafttreten noch im Jahr 2022

Am 25.11.2022 hat die Europäische Union ihre Führungspositionen-Richtlinie veröffentlicht. Diese tritt noch im Jahr 2022 in Kraft. Sie enthält klare Vorgaben für den Frauenanteil in privaten Unternehmen: 40 % der Mitglieder in Aufsichtsräten oder 33 % in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen in der EU müssen bis Ende 2026 weiblich sein. Die Bundesregierung hatte am 17.2. beschlossen, der Richtlinie zuzustimmen, die von Frankreich überarbeitet wurde. Damit beendete Deutschland eine zehnjährige Blockade auf EU-Ebene.

Nach dem Inkrafttreten der EU-Führungspositionen-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten der EU zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen nationalen Maßnahmen zu erlassen. Ausnahmen sieht die Richtlinie nur für Länder vor, die bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt und eine Frauen-Quote eingeführt haben. In Deutschland gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) schon umfangreiche Maßnahmen. Ein Handlungsbedarf ergibt sich für Deutschland daher nicht.

Volltext: Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen /* COM/2012/0614 final - 2012/299 (COD) */

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