BMFSFJ: Umsetzung des Gesetzes hat sich bewährt
Am 22.9.2021 wurde der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Gute-KiTa-Gesetz vom Kabinett verabschiedet und dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Bericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung und den Zwischenberichten der beiden Evaluationsstudien und kann auf der Website des BMFSFJ als PDF abgerufen werden. Der zweite Evaluationsbericht ist für 2023 geplant.
Das Gute-KiTa-Gesetz ist das erste Bundesgesetz, das die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung fördert. Von 2019 bis 2022 wird in diesem Zusammenhang der Umsatzsteueranteil der Länder um rund 5,5 Milliarden Euro erhöht. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht gemäß § 6 Abs. 3 KiQuTG (Artikel 1 des Gute-KiTa-Gesetzes) nach, die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag erstmals zwei Jahre nach dem Inkrafttreten über die Ergebnisse der Evaluation zu berichten.
Die Zwischenergebnisse der Evaluationsstudien
Die Zwischenergebnisse der zwei Evaluationsstudien bestätigen, so das BMFSFJ in einer Pressemitteilung, dass der eingeschlagene Weg des kooperativen Föderalismus eine innovative und erfolgreiche Lösung für dieses Gesetz ist. Die Umsetzung des Gesetzes durch
- die Bund-Länder-Verträge,
- den Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern,
- die Fortschrittsberichte,
- das Monitoring zum Gesetz
hätten sich bewährt. In der bisherigen Umsetzung setzen die Länder einen klaren Schwerpunkt auf personalbezogene Handlungsfelder: Mehr als die Hälfte der Mittel des Gesetzes werden zur Stärkung des Personals eingesetzt. Die Evaluationsstudien bestätigen, dass die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“, „Gewinnung und Sicherung von Fachkräften“ und „Stärkung der Leitung“ für die Qualität in der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend wird empfohlen, diese Handlungsfelder zukünftig noch stärker zu priorisieren.
Die Studien machen zudem deutlich, dass die Länder die Maßnahmen 2019 weitgehend planmäßig umgesetzt und erste positive Effekte erzielt haben. So wurden unter anderem
- Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht,
- Kita-Leitungen gestärkt,
- die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert
- Familien von Betreuungsgebühren befreit.
Die Evaluation zeigt hier noch weitere Potenziale auf, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, beispielsweise mit einer verpflichtenden Einkommensstaffelung von Elternbeiträgen (§ 90 SGBVIII).
Kindertagesbetreuung als gesamtgesellschaftliche dauerhafte Aufgabe
Beide Zwischenberichte der Evaluationsstudien kommen außerdem zum Ergebnis, dass eine kontinuierliche Finanzierung notwendig ist, um langfristig die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung handelt. Sie stellt aber auch fest, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.
Der Bund hat sich bereits 2019 mit dem Beschluss „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘“ dazu bekannt, seine Verantwortung für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen.
Quelle: Pressemitteilung 070 des Bundesfamilienministeriums vom 22.9.2021