Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erste Rückmeldungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Bundesregierung informiert Menschenrechtsausschuss

Die Bundesregierung hat den Menschenrechtsausschuss über erste Rückmeldungen der Expertengruppe GREVIO zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland informiert. Ein umfassender Bericht soll im November veröffentlicht werden.

Nach Angaben von Vertreterinnen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat Deutschland für die erste Evaluierungsrunde im Oktober 2025 einen Staatenbericht vorgelegt. Dieser weise deutliche Fortschritte im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf allen staatlichen Ebenen aus. Positiv hervorgehoben worden seien bei dem Besuch der Expertengruppe insbesondere

Erstmals gebe es damit eine regierungsinterne Struktur zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

 

Weitere Fortschritte und geplante Maßnahmen

Als weitere Fortschritte nannte die Bundesregierung die unabhängige Berichterstattungsstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die Durchführung einer Dunkelfeldstudie sowie das Gewalthilfegesetz. Dieses schaffe erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen.

Zugleich verwiesen die Ministeriumsvertreterinnen auf weitere geplante Maßnahmen. Dazu zählen die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild, über die der Bundestag noch in dieser Woche abschließend beraten solle, sowie Vorhaben zur Reform des Kindschafts- und Sorgerechts und gegen digitale Gewalt. Zwar enthalte die Istanbul-Konvention selbst keine speziellen Vorgaben zur digitalen Gewalt, einschlägig sei insoweit jedoch die europäische Gewaltschutzrichtlinie, die einheitliche Mindeststandards bei der Kriminalisierung von Cybergewalt, Zwangsehen und Genitalverstümmelung vorsehe. Zudem werde ein Fahrplan für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewaltprävention vorbereitet.

 

Handlungsbedarf und offene Fragen

Nach den ersten Rückmeldungen der Expertengruppe besteht gleichwohl weiterer Handlungsbedarf. Genannt wurden insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, die Verbesserung der Datenlage sowie Schulung und Training. Dies gilt auch für die Erfassung von Femiziden. Auf Nachfrage aus der Unionsfraktion erklärte die Bundesregierung, es fehle bislang weiterhin an einer einheitlichen Definition. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz befasse sich jedoch mit dem Thema; ein Ergebnis werde bis Ende des Jahres erwartet.

Im Ausschuss wurden darüber hinaus Einzelfragen des Gewaltschutzes erörtert. Kritik kam aus der AfD-Fraktion an dem Gesetzentwurf zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, weil betroffene Frauen den Antrag selbst stellen müssten. Bündnis 90/Die Grünen fragten nach dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen, etwa geflüchteter oder behinderter Frauen; hierzu verwies die Bundesregierung auf bestehende Regelungen in Gewaltschutzstrategie und Gewalthilfegesetz. Die Linke thematisierte den weiterhin unzureichenden Bestand an Frauenhausplätzen. Nach Angaben des BMBFSFJ lässt sich der konkrete Bedarf derzeit noch nicht beziffern, solange belastbare Bedarfsplanungen der Länder fehlen.

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