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Erhöhung des Entlastungsbetrags zahlt sich für Alleinerziehende aus

- Gesetzgebung

hib Nr. 57 vom 30.1.2017

Die Bundesregierung teilt mit, dass insgesamt bei rund 1,115 Millionen steuerpflichtigen Alleinerziehenden der steuerliche Entlastungsbetrag zur Verringerung der Einkommenssteuer geführt hat. Es handelt sich dabei um etwa 945.000 Frauen und 170.000 Männer.

Höhe der Steuerentlastung im Überblick

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10743) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10580) weiter mitteilt, beträgt die Steuerentlastung im Jahr 2016 in der Summe etwa 595 Mio. Euro. 490 Mio. Euro entfallen davon auf alleinerziehende Frauen und 105 Mio. Euro auf alleinerziehende Männer. Aufgeschlüsselt entfallen von der Entlastung

  • 365 Mio. Euro aufSteuerpflichtige mit einem Kind
  • 185 Mio. Euro auf Steuerpflichtige mit zwei Kindern und
  • 45 Mio. Euro auf Steuerpflichtige mit drei oder mehr Kindern.

Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Steuerentlastung bei Alleinerziehenden mit

  • einem Kind in Höhe von 494 Euro
  • zwei Kindern in Höhe von 590 Euro
  • drei und mehr Kindern in Höhe von 696 Euro.

 

Von diesem gestaffelten Entlastungsbetrag profitieren etwa 375.000 Alleinerziehende.

Des Weiteren ergibt sich aus den steuerstatistischen Daten, dass in etwa bei 210.000 Steuerpflichtigen der Entlastungsbetrag keinerlei Wirkung auf die Höhe der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer hat.

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation

Neben den bereits für die Jahre 2017 und 2018 beschlossenen Anhebungen der steuerlichen Freibeträge, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, plant die Bundesregierung die Ausweitung der Regelungen zum Unterhaltsvorschuss.

Quelle: Aktuelle Meldungen des Bundestags (hib), Nr. 57/2017

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