Steuerhilfen zur Bewältigung der Corona-Krise
Die Unionsfraktionen haben den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz sollen insbesondere Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, unterstützt werden.
Maßnahmen des Steuerhilfspakets
Das Dritte Corona- Steuerhilfegesetz sieht folgende Maßnahmen vor:
- Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt.
- Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen bis Ende 2022 verlängert werden.
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.
Volltext: BT-Drucksache 19/26544 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)