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Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts

- Gesetzgebung

BMJV veröffentlicht Diskussionsteilentwurf

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einen "Diskussionsteilentwurf" des BMJV für eine Reform des Abstammungsrechts vorgestellt. Das neue Gesetz soll die rechtliche Stellung der betroffenen Kinder und Eltern verbessern und Unstimmigkeiten in den Wertungen des geltenden Rechts beseitigen. Im Entwurf heißt es:

Ziel ist ein Abstammungsrecht, das für herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes Regelungsgefüge bereithält.

Der Ruf nach einer Reform des Abstammungsrechts war zuletzt von verschiedenen Seiten laut geworden.

 

Mutter, Mutter, Kind

Zentraler Punkt des geplanten Gesetzes ist, dass soziale und voluntative Kriterien bei der Elternschaft gestärkt werden sollen. Auch eine Frau soll, entsprechend den bisherigen Regelungen zur Vaterschaft eines Mannes, als Mit-Mutter zweiter rechtlicher Elternteil werden, wenn

  • sie bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt,
  • die Mit-Mutterschaft anerkannt hat
  • oder diese – in Fällen der Einwilligung in eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung – gerichtlich festgestellt werden kann.

Die Möglichkeit, einvernehmlich von der sogenannten Primärzuordnung abzuweichen, soll ausgeweitet werden, weil sich dadurch zeit- und kostenintensive Anfechtungsverfahren vermeiden ließen. Wird z.B. eine noch verheiratete Frau schwanger, würde qua Gesetz ihr Ehepartner dem Kind als Vater bzw. ihre Ehepartnerin als Mit-Mutter zugeordnet werden. Künftig soll es in diesen Fällen aber auch möglich sein, den Partner die Vaterschaft bzw. die Partnerin die Mit-Mutterschaft anerkennen zu lassen, der bzw. die statt des Ehegatten oder der Ehegattin wahrscheinlich an der Entstehung des Kindes beteiligt war.

Der Entwurf enthält darüber hinaus die Klarstellung, dass Mutter, Vater oder Mit-Mutter auch eine intersexuelle oder transsexuelle Person sein kann. Die für Vater und Mit-Mutter geltenden Grundsätze sollen also auch auf Personen mit Varianten der Geschlechtsidentität übertragen werden.  Ebenfalls sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung des statusunabhängigen Klärungsanspruches in § 1598a BGB und eine Anpassung des Adoptionsrechts für Lebenspartner vor. Auch letztere sollen künftig eine gemeinsame Volladoption, wie sie Ehegatten möglich ist, durchführen können.

Den Volltext des Diskussionsteilentwurfes können Sie auf der Website des BMJV herunterladen.

Zum Weiterlesen:

"Quo vadis, Abstammungsrecht? – Ein Blick auf den Abschlussbericht des Arbeitskreises für Abstammungsrecht" von Unger in FamRZ 2018, 663 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Das „dritte Geschlecht“ und das Abstammungsrecht von Jäschke in FamRZ 2018, 887 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Zur Elternstellung des in eine heterologe Befruchtung einwilligenden Mannes de lege lata und de lege ferenda von Löhnig in FamRZ 2018, 10 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Statuswechsel: Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe, § 20a LPartG von Kaiser in FamRZ 2017, 1985 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

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