Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Entlastung für Eltern

Beschlüsse der 998. Bundesratssitzung am 18.12.2020

In der letzten Sitzung des Jahres gab der Bundesrat den Weg frei für 18 Gesetze aus dem Bundestag. Darunter das Adoptionshilfe-Gesetz, das Jahressteuergesetz 2020 sowie Corona-Hilfen u. a. für Eltern.

 

Bundesrat stimmt Adoptionshilfe-Gesetz zu

Der Bundesrat hat dem Adoptionshilfe-Gesetz zugestimmt, das mehr Beratung und Hilfe für Familien bei der Adoption von Kindern vorsieht. Zuvor hatte der Bundesrat dem Adoptionshilfe-Gesetz mit Blick auf die diskriminierende Wirkung einer ausnahmslos geltenden Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption für lesbische Paare die Zustimmung versagt. Die Bundesregierung hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen, der nach kurzer Verhandlung einen Kompromiss mit zwei Ausnahmeregelungen fand.

So gibt es keine Beratungspflicht, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist. Auch entfällt die Beratungspflicht, wenn beide Elternteile in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben. Überdies gibt bei Stiefkindadoptionen lesbischer Paare das ohnehin am Verfahren beteiligte Jugendamt die im Gesetz vorgeschriebene fachliche Äußerung ab, sodass auch insofern die zusätzliche Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstelle entfällt.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz am 1.4.2021 in Kraft treten.

 

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2020 zu

Daneben stimmte der Bundesrat auch zahlreichen neuen Regeln im Steuerrecht (vgl. FamRZ-Newsletter 24/2020) zu. So wird beispielsweise die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 Euro verlängert. Die Entlastung für Alleinerziehende wurde im Zweiten Corona-Steuerhilfe Gesetz befristet für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt. Die Befristung wird nun aufgehoben, sodass die Erhöhung auch ab dem Jahr 2022 fort gilt.

 

Eltern erhalten Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen

Daneben hat der Bundesrat einem Gesetzesbeschluss des Bundestags zugestimmt, nach dem Eltern Anspruch auf Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen erhalten. Die Regelung sieht dann eine Entschädigung vor, wenn Eltern ihre Kinder aufgrund verlängerter Schul- oder Betriebsferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zu Hause betreuen müssen. Voraussetzung ist, dass keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind besteht. Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und hilfebedürftig sind.

Die betroffenen Eltern haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 67 % des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich. Der Anspruch gilt dabei für insgesamt 20 Wochen und kann über mehrere Monate verteilt werden. Der Anspruch gilt jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende.

Die Regelung soll dann mit Wirkung zum 16.12.2020 in Kraft treten und damit bereits den begonnenen Lockdown erfassen.

 

Quelle: Pressmitteilung des Bundesrats v. 18.12.2020

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