Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Entfernung kinderpornografischer Inhalte im Internet

- Gesetzgebung

Bundesregierung veröffentlicht Zahlen aus 2024

Die Bundesregierung hat den Bericht über die Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Bericht wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium des Innern erstellt und nun vom Bundeskabinett beschlossen.

Im Mittelpunkt steht die Auswertung der Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Darstellungen im Sinne des § 184b StGB. Grundlage ist das seit 2011 verfolgte Prinzip „Löschen statt Sperren“, bei dem strafbare Inhalte nicht nur unzugänglich gemacht, sondern vollständig von Servern entfernt werden sollen.

 

Löschquoten im Jahre 2024

Im Jahr 2024 wurden laut Bericht 99 % der in Deutschland gehosteten gemeldeten Inhalte innerhalb einer Woche nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht. 55,98 % dieser Inhalte wurden bereits binnen zwei Tagen entfernt. Bei Inhalten auf im Ausland betriebenen Servern lag die Löschquote nach einer Woche bei 38,7 % und nach vier Wochen bei 84,17 %. Inhalte, die nicht gelöscht werden konnten, wurden der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Prüfung eines Indizierungsverfahrens übermittelt.

Der Bericht weist zudem auf die bestehende Zusammenarbeit zwischen dem BKA, jugendschutz.net sowie den Beschwerdestellen von eco e.V. und FSM e.V. hin. Diese Strukturen sollen eine möglichst zügige Bearbeitung eingehender Hinweise ermöglichen.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sowie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nahmen die Veröffentlichung des Berichts zum Anlass, die umstrittene verpflichtende Speicherung von IP-Adressen erneut zu fordern. Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und kann auf der Website des BMJV eingesehen werden.

Zurück