Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt

Aktualisierte Fassung veröffentlicht

Am 15.5.2018 hat das Präsidium des Deutschen Vereins aktualisierte Empfehlungen zur vertraulichen Geburt verabschiedet. Die Aktualisierungen bauen auf der in 2017 veröffentlichten Gesetzesevaluation und den Entwicklungen in der Praxis auf. Im Jahr 2015 veröffentlichte der Deutsche Verein erstmals Empfehlungen zur vertraulichen Geburt. Diese basieren auf dem in 2014 in Kraft getretenen „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“.

In der aktualisierten Version empfiehlt der Deutsche Verein unter anderem, dass die werdende Mutter noch ausführlicher über das Verfahren und die Rechtsfolgen der vertraulichen Geburt informiert werden muss. Er weist außerdem auf die unbefriedigende Rechtslage der Väter hin. Darüber hinaus regt der Deutsche Verein an, dass die bereits bestehenden wie auch neu zu schaffenden Kontakte der Jugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen für eine verbesserte Vernetzung genutzt werden sollten. Da sich das Thema der vertraulichen Geburt stetig weiterentwickelt, empfiehlt der Deutsche Verein, es auch weiterhin wissenschaftlich zu begleiten.

 

Verein begrüßt gesetzliche Regelung

Am 1.5.2014 ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch zu beraten und ihnen eine medizinisch begleitete Geburt zu ermöglichen. Das Verfahren der vertraulichen Geburt gewährleistet ihnen auch den Zugang zur Schwangerenvorsorge und zur medizinischen Nachsorge sowie zur Beratung hinsichtlich ihrer weiteren Perspektive. Zugleich stellt es eine Perspektivplanung für das Kind sicher. Ziel des Gesetzes ist auch, dem Bedürfnis des Kindes nach Kenntnis seiner Abstammung und der Umstände seiner vertraulichen Geburt Rechnung zu tragen.

Der Deutsche Verein hat sich in der Vergangenheit wiederholt für die Möglichkeit der vertraulichen Geburt ausgesprochen und begrüßt die neue gesetzliche Regelung. Bei der Umsetzung sei maßgeblich, wie gut es gelinge,

  • schwangere Frauen mit einem Anonymitätswunsch in das Beratungssystem zu lotsen,
  • während des gesamten Verfahrens der vertraulichen Geburt den Vertraulichkeitsschutz für die Identität der Frau herzustellen und sicherzustellen, dass die Frau und die beteiligten Einrichtungen mit dem Pseudonym agieren können,
  • die Beratung zur vertraulichen Geburt auch Frauen zu ermöglichen, die sich unmittelbar vor der Geburt direkt an eine Klinik oder Hebamme bzw. an einen Entbindungspfleger3 wenden und anonym bleiben wollen.

Die vollständige Empfehlung und Stellungnahme vom 15.05.2018 ist auf der Website des Deutschen Vereins als PDF abrufbar.

 

Zum Weiterlesen:

Die Einführung der sog. vertraulichen Geburt von Prof. Dr. Tobias Helms in FamRZ 2014, 609 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

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