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Elterngeldreform: Vier Monate für jeden Elternteil reserviert

- Gesetzgebung

BMFSFJ veröffentlicht Gesetzentwurf

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat am 30.10.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zur Weiterentwicklung und Vereinfachung des Elterngeldes sowie des Mutterschutzgesetzes veröffentlicht. Ziel ist es, die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zu fördern, die finanzielle Attraktivität des Elterngeldes zu erhöhen und das Antragsverfahren zu vereinfachen. Auch Änderungen im Mutterschutzrecht sind vorgesehen.

 

Neues 4+6+4-Modell beim Elterngeld

Die Bezugsdauer des Basiselterngeldes soll weiterhin insgesamt bis zu 14 Monate betragen. Allerdings ist eine neue Aufteilung vorgesehen: Künftig sollen jedem Elternteil vier Monate fest zugeordnet werden. Die übrigen sechs Monate können die Eltern flexibel untereinander aufteilen. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen können.

Für die vier reservierten Monate soll die Einkommensersatzrate auf 80 % steigen. Für die weiteren Monate sind dagegen nur noch 50 % des wegfallenden Einkommens vorgesehen. Damit sollen insbesondere Väter einen stärkeren finanziellen Anreiz erhalten, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen.

Zudem sollen der monatliche Mindestbetrag von bisher 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro angehoben werden. Eltern sollen künftig auch wieder uneingeschränkt gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können. Der Geschwisterbonus soll länger gezahlt werden.

 

Vereinfachungen bei der Berechnung

Der Referentenentwurf sieht außerdem vor, den Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes zu vereinheitlichen. Sowohl für abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige soll grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes maßgeblich sein. Bei abhängig Beschäftigten soll die Jahreslohnsteuerbescheinigung als Einkommensnachweis dienen.

Anders als bisher sollen auch Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden. Die Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Bearbeitung der Elterngeldanträge beschleunigen.

 

Änderungen im Mutterschutzrecht

Neben der Elterngeldreform enthält der Gesetzentwurf Änderungen des Mutterschutzgesetzes. Unter anderem sollen die arbeitszeitlichen Beschäftigungsverbote für stillende Frauen auf das erste Lebensjahr des Kindes begrenzt werden. Das behördliche Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr soll entfallen. Außerdem sind Erleichterungen bei Informations- und Formvorschriften vorgesehen.

Der Volltext des Entwurfs kann auf der Website des Ministeriums abgerufen werden.

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