Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen bei Kindern

- Gesetzgebung

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung von Genehmigungspflicht

Das Bundeskabinett hat am 30. November den Gesetzentwurf zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern beschlossen. Derzeit besteht eine Genehmigungspflicht nur für Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind. Über den Einsatz entsprechender freiheitsentziehender Maßnahmen wie z.B. Fixierungen entscheiden bislang alleine die Eltern.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

Durch das Familiengericht genehmigt werden soll künftig im Interesse des Kindesschutzes die elterliche Entscheidung, einem Kind, das sich in

  • einem Krankenhaus
  • einem Heim
  • einer sonstigen Einrichtung

aufhält, über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit zu entziehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Freiheitsentzug durch mechanische Vorrichtungen, Medikamenten oder auf andere Weise erfolgt. Der Entscheidungsvorrang der Eltern in Bezug auf die grundsätzliche Anwendung und die Art und Weise von freiheitsentziehenden Maßnahmen bleibt dabei in vollem Umfang erhalten.

Der neue Genehmigungstatbestand soll um notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen ergänzt werden. Außerdem soll die Höchstdauer der freiheitsentziehenden Unterbringung und der freiheitsentziehenden Maßnahmen auf sechs Monate – statt bisher ein Jahr für die Unterbringung – verkürzt werden. Bei offensichtlich langer Sicherungsbedürftigkeit soll es bei der bisherigen Höchstfrist von einem Jahr bleiben. Außerdem erhält jedes Kind und jede bzw. jeder Jugendliche einen Verfahrensbeistand, um ihre bzw. seine Interessen im Verfahren zur Geltung zu bringen.

Vorgeschichte

Im Sommer 2015 wurde durch Medienberichte bekannt, dass Kinder mit geistiger Behinderung in bayerischen Heimen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ausgesetzt sind. Eltern mussten dem Freiheitsentzug ihrer behinderten Kinder zustimmen, um einen Heimplatz zu erhalten. Pfleger berichteten zudem über entsprechende Vorfälle; die Heime stritten die Vorwürfe zum Großteil nicht ab. Experten schlugen daraufhin Alarm. Isabell Götz, Familienrichterin am OLG München und Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, forderte beispielsweise, den Einsatz freiheitsbeschränkender Maßnahmen auch bei Kindern an eine richterliche Prüfung zu koppeln. Der Gesetzentwurf ist nun die Reaktion auf die Vorgänge.


Quelle:
Meldung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. November 2016

Zurück