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BMF hat am 21.3.2023 neues Schreiben veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.3.2023 ein Schreiben zum Versorgungsausgleich veröffentlicht. Es regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie § 22 Nr. 1a EStG.
Ersetzt das BMF-Schreiben von 2010
Das BMF-Schreiben geht auf folgende Themen ein:
A. Allgemeines zum Versorgungsausgleich
I. Zivilrechtliche Regelung ab 1. September 2009
II. Zivilrechtliche Regelung bis zum 31. August 2009
B. Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs
I. Zivilrechtliche Grundlagen
II. Steuerrechtliche Behandlung
Allgemein
Behandlung bei der ausgleichspflichtigen Person
Behandlung bei der ausgleichsberechtigten Person
III. Abgrenzung: Ausgleichszahlung zur Vermeidung einer späteren Versorgungskürzung (sog. "Wiederauffüllungsleistungen")
C. Versorgungsausgleich
I. Gesetzlicher Versorgungsausgleich
1. Grundlagen
2. Steuerrechtliche Behandlung
II. Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
1. Grundlagen
2. Steuerrechtliche Behandlung
Ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt ist das Schreiben auf alle offenen Fälle anzuwenden und es ersetzt das BMF-Schreiben vom 9.4.2010, BStBl I 2010 S. 323. Sie können das Dokument bereits jetzt von der Website des BMF herunterladen.