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Einführung elektronischer Beurkundungen

- Gesetzgebung

BMJ legt Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) hat am 13.6.2025 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Einführung elektronischer Beurkundungen vorsieht. Ziel ist es, das bislang papiergebundene Beurkundungsverfahren grundlegend zu digitalisieren und so Medienbrüche zu vermeiden.

 

Beurkundung mit Unterschriftenpad oder Touchscreen

Der Entwurf sieht vor, dass notarielle Beurkundungen künftig auch in Präsenzverfahren vollständig elektronisch durchgeführt werden können. Die Urkundsperson soll die Niederschrift als elektronisches Dokument aufnehmen. Beteiligte können dann entweder eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen oder ihre Unterschrift auf einem Unterschriftenpad oder Touchscreen leisten. Abschließend versieht die Urkundsperson das Dokument mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur.

Für die technische Umsetzung wird die Bundesnotarkammer ein zentrales Signatursystem bereitstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Notarinnen und Notare in Deutschland schnell und unkompliziert auf die notwendige Software zugreifen können.

 

Weitere zentrale Neuerungen

  • Elektronische Beglaubigung: Auch Beglaubigungen elektronischer Unterschriften, die auf digitalen Hilfsmitteln geleistet werden, sollen künftig zulässig sein.
  • Zugangsbewirkung elektronisch beurkundeter und beglaubigter Erklärungen: Es soll ausreichen, wenn die öffentlich beglaubigte Abschrift einer Erklärung dem Empfänger elektronisch zugeht, etwa bei Erbausschlagungen gegenüber Nachlassgerichten.

 

Frist zur Stellungnahme läuft

Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände übermittelt und ist auf der Website des BMJ veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 27.6.2025 eingereicht werden. Ein ähnlicher Entwurf war bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht worden, das Verfahren jedoch nicht abgeschlossen worden. Der seit damals punktuell modifizierte Gesetzentwurf ist auf der Website des BMJ abrufbar.

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