Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Effektivere Bekämpfung von Stalking

- Gesetzgebung

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat am 24.3.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings beschlossen. Damit sollen Betroffene von Stalking künftig besser geschützt werden. Derzeit muss ein „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen sollen abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort „beharrlich“ durch „wiederholt“ und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden.

Zudem dient der Gesetzentwurf der Bekämpfung von digitalem Stalking. Über sogenannte Stalking-Apps oder Stalkingware können Täter unbefugt auf Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen. In anderen Fällen täuschen Täter die Identität ihres Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Diese Handlungen sollen durch den Gesetzentwurf konkret erfasst werden.

 

Fünf Jahre Freiheitsstrafe für besonders schwere Fälle

Der Strafrahmen soll weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vor, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen u.a. Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht. Ebenso soll es als besonders schwerer Fall gelten, wenn der Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.

Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer. Nach einer 2020 veröffentlichten Studie werden 11 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern.

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