Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Digitalisierung von Familienleistungen

Digitale-Familienleistungen-Gesetz in Kraft getreten

Das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen                (Digitale-Familienleistungen-Gesetz) wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2020 I, 2668).  Damit ist das Digitale-Familienleistungen-Gesetz heute in Kraft getreten.

 

Digitale Anträge und Vereinfachung von Nachweispflichten

Durch das Gesetz wird die Beantragung von Familienleistungen vereinfacht. Durch die Möglichkeit der digitalen Antragstellung wird der Zugang zu den zentralen Familienleistungen einfacher gestaltet. Der Gang zum Amt entfällt. Zudem können erforderliche Daten auf Wunsch der Eltern zwischen den Behörden abgefragt werden. Damit wird die Nachweispflicht vereinfacht. Erforderliche Nachweise wie der Einkommensnachweis können so einfach und zeitsparend durch behördenübergreifenden Datenaustausch erbracht werden.

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