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DAV kritisiert Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch

- Gesetzgebung

Geplante Regelungen verstoßen gegen Europarecht

Der Deutsche Anwaltverein hat durch den Ausschuss Sozialrecht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen des Gesetzes zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch veröffentlicht. In seinem Vorhaben, Kindergeldmissbrauch zu verhindern, beschneide der Gesetzentwurf den unionsrechtlich garantierten Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, in europarechtswidriger Weise.

 

Gesetzesänderung ist „europarechtswidrig“ und „diskriminierend“

Der DAV nimmt auf insgesamt vier Seiten zu den geplanten Äderungen im Kindergeldrecht im Einzelnen Stellung. Diese seien neben „europarechtswidrig“ auch „diskriminierend“, „nicht nachvollziehbar“ und hätten mit dem anvisierten Bekämpfen von Kindergeldmissbrauch nichts zu tun. Zum einen verstoße der Kindergeldausschluss in den ersten drei Monaten für alle EU-Bürger, die keine inländischen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 EStG erzielen, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 24 Abs. 1 UnionsRL.

Zum anderen hätten Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge unabhängig von einem Erwerbsstatus ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als politisch Verfolgte nach Art. 16a Abs. 1 GG bzw. der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG Anspruch auf Kindergeld. Dasselbe gelte für Ausländer, denen subsidiär Schutz nach § 4 AsylG zuerkannt worden ist. „Der Gesetzgeber setzt sich hiermit […] nicht im Ansatz auseinander.“

Die vollständige Stellungnahme steht auf der Website des Anwaltvereins zum Download bereit.

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