Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Datenschützer kritisieren Kommissionsvorschlag zum Kinderschutz im Netz

- Gesetzgebung

EDPB und EDPS sehen Gefahr für Grundrechtsverletzungen

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) äußern in einer gemeinsamen Stellungnahme grundlegende Bedenken gegen den Kommissionsvorschlag zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Die Datenschützer sind der Ansicht, dass die geplanten Regelungen tief in Grundrechte wie den Schutz personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre eingreifen würden.

 

Gefahr von „chilling effects“

Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission nimmt vor allem die Anbieter von Online-Diensten in die Pflicht: Sie müssen Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufdecken, melden und entfernen. Der EDPB und der EDPS mahnen mit ihrer Stellungnahme aber an, dass die hierzu vorgesehenen Maßnahmen in weiten Teilen nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen. Es bestehe auch die Gefahr, dass es durch die Regelungen zu einer allgemeinen Schwächung oder Verschlechterung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kommen könnte.

Die Verfasser der Stellungnahme seien sehr besorgt, dass sogenannte „chilling effects“ eintreten könnten: die Nutzer könnten sich im vorauseilenden Gehorsam selbst zensieren. Dies stelle eine Gefahr für das Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Der EDPB und der EDSB fordern die Gesetzgeber daher dringend auf, den Verordnungsvorschlag zu ändern.

Die vollständige Stellungnahme ist auf edps.europa.eu abrufbar.

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