Gesetzesentwurf für Maßnahmen im Elterngeld
Um Familien während der Corona-Pandemie verstärkt zu unterstützen, sollen die Regelungen für das Elterngeld zeitlich befristet angepasst werden. Der Familienausschuss hat nun einen Gesetzesentwurf für Maßnahmen im Elterngeld beschlossen. Dieser soll am Donnerstag, den 7.5.2020 abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden.
Geplante Maßnahmen im Elterngeld
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I bis Ende des Jahres nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollen darüber hinaus ihre Elterngeldmonate aufschieben können. So soll sichergestellt sein, dass diese während der Corona-Pandemie weiterhin ihren Tätigkeiten nachgehen können. Außerdem soll der Partnerschaftsbonus auch dann bestehen bleiben, wenn ein Elternteil aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeitet als geplant.
Das bis Ende des Jahres befristete Gesetz soll rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft treten.