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BVerfG befasst sich nach Sommerpause erneut mit Erbschaftsteuer

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2016

Der Gesetzgeber hat die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes nicht fristgerecht neu geregelt. Daher befasst sich das Bundesverfassungsgericht nach der Sommerpause erneut damit – dies teilte der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, am 12. Juli in einem Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat mit. In der Sitzung des Ersten Senats Ende September werde das weitere Vorgehen im Normenkontrollverfahren noch einmal auf der Tagesordnung stehen.

Bisher kein Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat

Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt und die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Eine teils kritische Stellungnahme des Bundesrates zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung folgte im September 2015.

Auf einen Kompromiss einigte sich die Große Koalition schließlich am 20. Juni 2016. Der Bundestag setzte diesen wenige Tage später um. Am 8. Juli gab der Bundesrat bekannt, dass die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden müsse.

 

 

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