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Bundestag stimmt für das Rentenpaket der Bundesregierung

- Gesetzgebung

Anpassungen bei Mütterrente

Der Bundestag hat am 8.11.2018 Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) beschlossen. Der so genannte Rentenpakt sieht Verbesserungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung sowie bei der Erwerbsminderungsrente und der so genannten Mütterrente vor. Die neuen Regelungen gelten ab 1.1.2019.

 

Sonderzahlungen in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich

Der Bundestag hat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drucks. 19/4668, BT-Drucks. 19/5412) am Donnerstag, 8.11.2018, den Weg für zahlreiche Änderungen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in namentlicher Abstimmung frei gemacht und angenommen. Das Plenum votierte für die Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/5586) mit 362 Ja-Stimmen, gegen 222 Nein-Stimmen bei 60 Enthaltungen. 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, eine doppelte Haltelinie für das Rentenniveau und den Beitragssatz einzuführen: Bis 2025 soll demnach das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Dafür verpflichtet sich der Bund, zusätzlich zu den ohnehin steigenden Bundesmitteln, in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich. Anpassungen sind außerdem in Sachen Mütterrente geplant: Eltern erhalten für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres Jahr Erziehungszeit für die Rente anerkannt.

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