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Bundestag erhöht das BAföG

- Gesetzgebung

Deutliche Anhebung des Wohnzuschlags

Der Bundestag hat am 16.5.2019 das BAföG erhöht. Dem Entwurf der Bundesregierung für ein 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) in der vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geänderten Fassung stimmten in namentlicher Abstimmung 358 Abgeordnete zu, zwei lehnten ihn ab, es gab 259 Enthaltungen. 

 

Überproportionale Anhebung des Wohnzuschlags

Die Bedarfssätze werden künftig jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters 2019 um 5 % und 2020 um 2 % angehoben. Dabei wird der Wohnzuschlag „überproportional“ angehoben und beträgt für auswärts wohnende Studierende künftig 325 Euro. Die Einkommensfreibeträge werden 

  • im Jahr 2019 um 7 %
  • im Jahr 2020 um 3 %
  • im Jahr 2021 um 6 %

erhöht.

Der Vermögensfreibetrag für eigenes Vermögen wird mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro angehoben. Die Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern werden zugleich von derzeit jeweils 2.100 Euro auf 2.300 Euro angehoben.

 

Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge

Da aufgrund der angehobenen BAföG-Sätze auch die Pflichtbeiträge der Studierenden zur Kranken- und Pflegeversicherung gestiegen sind, werden auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge erhöht. Zudem werden besonders für Auszubildende, die in der Regel ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr in der Krankenversicherung der Studierenden versicherungspflichtig sind und als freiwillig Versicherte höhere Beiträge zahlen müssen, künftig entsprechend höhere Zuschläge vorgesehen.

 

Antragstellung soll vereinfacht werden

In der Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die BAföG-Antragstellung weiter zu vereinfachen. Auch ein elektronischer Datenaustausch zwischen BAföG-Ämtern und anderen Behörden sollte erreicht werden. Die Formulare sollten sprachlich vereinfacht werden. Vor dem Hintergrund der Reduzierung des Aufwands bei der Antragstellung sollte ein Zugriff auf Daten des Finanzamts nach Zustimmung der Betroffenen geprüft werden und über weitere Pauschalisierungen nachgedacht werden.

Zudem soll die Regierung bei den Ländern darauf hinwirken, die Möglichkeiten der Online-Antragstellung beim BAföG weiter zu verbessern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte erreichen, dass eine bundeseinheitlich nutzbare technische Lösung für die Online-Antragstellung erarbeitet wird.

 

BAföG-Rechner soll eingeführt werden

Des Weiteren soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Zuge des Antragsverfahrens eine möglichst verlässliche Vorab-Information über die Höhe der voraussichtlichen Förderung abzurufen. Darüber hinaus sollte analog zum Elterngeld-Rechner ein BAföG-Rechner eingeführt werden, der Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden die Planung erleichtert.

Ferner sollten die Länder dabei unterstützt werden, die Verwendung von elektronischen Akten bei der BAföG-Antragstellung einzuführen. Dies würde einen unterbrechungsfreien Übergang aus der Zuständigkeit des alten Studierendenwerkes in die Zuständigkeit des neuen Studierendenwerkes ermöglichen, wenn Studierende an eine Hochschule in einem anderen Bundesland wechseln wollen.

Quellen und Volltexte:

Entwurf der Bundesregierung für ein 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) sowie Meldung des Bundestages  (BT-Drucks. 19/8749)

26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) in der vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/10249)

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