Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundestag diskutierte Wechselmodell

- Gesetzgebung

FDP-Antrag zur Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall in der Kritik

Am 15.3. stand das Thema „Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall“ auf der Tagesordnung der 20. Bundestagssitzung. Das Plenum beriet über einen Antrag der FDP-Fraktion „Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ (19/1175) sowie einen Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“ (19/1172). Bei der Debatte zeigte sich, dass alle Parteifraktionen eine gesetzliche Regelung des Wechselmodells begrüßen. Bis auf die FDP lehnen aber alle die Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall ab.

Die Redner waren sich einig: Vor Gericht müsse immer der Einzelfall geprüft werden. Um gute Entscheidungen zu treffen, müssten vor allem die Familiengerichte gestärkt werden. Dem Antrag der Linksfraktion folgten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, B90/Grüne und AfD zum Großteil. Es wurde beschlossen, beide Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu überweisen.

 

Wechselmodell gut, aber voraussetzungsreich

Im Antrag der FDP heißt es, dass die Familienpolitik der wachsenden Bedeutung des "getrennt gemeinsamen" Erziehens nur ungenügend gefolgt sei und weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück bleibe. Dem stimmten die anderen Fraktionen nicht zu. Tatsächlich sei es eher gesellschaftliche Realität, dass ein Elternteil bei der Erziehung noch immer mehr leiste. Das Wechselmodell sei zwar eine gute Sache, so Sonja Amalie Steffen von der SPD, aber die Voraussetzungen müssten stimmen, z.B. müssten sich die Eltern verstehen.

„Kindeswille, hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern, sichere Bindung des Kindes zu beiden Eltern. Ist das nicht gegeben, geht es immer zu Lasten der Kinder“, sagte Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte. Deshalb spreche sich die Linksfraktion in ihrem Antrag gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Es solle ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes auszuschließen.

Wechselmodell in der FamRZ

In FamRZ 2018, Heft 8 erscheint eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wechselmodell, deren Leitsätze bereits auf famrz.de zu lesen sind.

Weiterhin:

„Kindesunterhalt und Wechselmodell – Eine vergleichende Perspektive“ von Dethloff und Kaesling in

„Alternativentwurf eines Finanzierungsmodells bei Wechselbetreuung eines Kindes“ von Spangenberg in

„Das Wechselmodell“ von Wohlgemuth in

„Die Unterhaltsrente im Wechselmodell – ein systemwidriges Danaergeschenk?“ von Maaß in

„Wechselmodell ohne Barunterhaltspflicht?“ von Spangenberg in

„Wechselmodell ohne Barunterhaltspflicht!“ von Maaß in

„Wechselmodell in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ von Christl in

„Die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells" von Hammer in

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