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Bundestag beschließt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Pressemitteilung des BMFSFJ vom 30.6.2017

Der Deutsche Bundestag hat am 30.6. in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele

  • des Koalitionsvertrages,
  • der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes,
  • des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt

um. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche durch einen wirksameren Kinderschutz, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten.

Besserer Schutz vor sexueller Gewalt

„Starke Kinder mit starken Rechten können wirkungsvoller die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für ihren Schutz einfordern,“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley zum Gesetz. Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Künftig soll auch mehr Klarheit darüber herrschen, wann medizinisches Fachpersonal seine Schweigepflicht brechen und an das Jugendamt einen Verdachtsfall melden darf.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, freut sich, einige seiner Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt in dem Gesetz wiederzufinden. „Mit dem heutigen Wissen über Prävention und sexuelle Gewalt war es dringend an der Zeit, dass die Betriebserlaubnis an die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes gekoppelt wird,“ so Rörig.

Mehr Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Heimaufsicht und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Weiterhin können sich Kinder und Jugendliche künftig bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden. Dazu erweitert das Gesetz Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. So wird die Errichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich verankert.

Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Gesetz auch einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern. „Die Beratungsstelle oder das Jugendamt muss nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Notlage vorliegt, bevor es dem Kind oder dem Jugendlichen unabhängig von den Eltern hilft. Das erweitert den Beratungszugang für Kinder und Jugendliche, stärkt ihre Rechte und baut Hürden ab“, so Dr. Katarina Barley.

Mehr Sicherheit für geflüchtete Kinder

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten. Rörig forderte bereits seit Sommer 2015 wiederholt gesetzliche Mindeststandards: „Tausende geflüchtete Mädchen und Jungen sind täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Ich bin sehr froh, dass sie jetzt den Schutz erhalten, der ihnen zusteht, und es nicht länger vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängt, ob sie bei uns geschützt aufwachsen.“

Im Gesetz wird auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit

  • dem Gesundheitswesen
  • den Strafverfolgungsbehörden
  • den Familiengerichten
  • der Jugendstrafjustiz

im Kinderschutz verbessert. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher. Das Gesetz trägt einer zunehmend mediatisierten, pluralisierten und zugleich individualisierten Gesellschaft Rechnung und stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. Zudem

  • sieht es eine Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas vor;
  • führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein;
  • schafft Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen.



Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 30.6.2017

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