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Bundestag beschließt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

- Gesetzgebung

Stärkung der Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen

Am 22.4.2021 hat der Deutsche Bundestag das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz abschließend beraten und beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Mit dem neuen KJSG werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Zudem soll ein wirksames Hilfesystem geschaffen werden, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Das Gesetz setzt dies in den folgenden fünf Regelungsbereichen um:

  • Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärkung von jungen Menschen
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Mehr Prävention vor Ort
  • Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, erklärte im Bundestag die Neuerungen und den intensiven Beteiligungsprozess, auf dessen Grundlage die Reform entwickelt wurde: „Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stehen dabei ganz besonders im Vordergrund, ganz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention“, sagte sie.

 

Zweiter Anlauf für Gesetzesreform

Die Kinder- und Jugendhilfereform wurde in der letzten Legislaturperiode nicht abschließend im Bundesrat beraten. Für den zweiten Anlauf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurde dieses mal der Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten“ vorgeschaltet. Darin hatten über ein Jahr lang Expertinnen und Experten über die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Insgesamt brachten sich mehr als 5.400 Fachleute und Betroffene ein. Die Debatten in der Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden- Mitgestalten“ sind auf fast 1.300 Seiten festgehalten.

 

Zum Weiterlesen:

Artikel „Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr – Reform des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“ von Thomas Meysen in FamRZ 2021, 401 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Nachbesserungsbedarf bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Öffentliche Anhörung des Familienausschusses

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