Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

„Paket für mehr Partnerschaftlichkeit“ kommt noch 2022

- Gesetzgebung

U.a. mit Regelungen zum "Vaterschaftsurlaub"

Die Bundesregierung möchte noch in diesem Jahr ein sogenanntes "Paket für mehr Partnerschaftlichkeit" auf den Weg bringen. Dies geht aus der Antwort (BT-Drucks. 20/2302) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/2093) der Fraktion Die Linke hervor. Das Paket soll u.a. die Partnermonate im Elterngeld erweitern und den elternzeitbedingten Kündigungsschutz nach einer längeren Elternzeit verlängern, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern.

Außerdem soll mit dem Gesetzgebungsvorhaben nun auch eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz eingeführt werden. Insgesamt soll das Paket die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern und Familien unterstützen, wenn sie sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen wollen.

 

Corona-Auszeit und Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie

Die Linke hatte mit ihrer Kleinen Anfrage einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht. Darin finden sich auch Fragen zur Umsetzung des Vorhabens „Corona-Auszeit für Familien“ und zur weiteren Umsetzung der Europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie.

Zur Vereinbarkeitsrichtlinie hat das Bundeskabinett am 8.6.2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, der, so heißt es in der Antwort der Bundesregierung, „die wenigen, noch offenen Vorgaben der o. g. Richtlinie bis Ende des Jahres 2022 eins-zu-eins in das deutsche Recht“ umsetzen soll. Unter anderem wird damit hinsichtlich der Elternzeit eine Begründungspflicht des Arbeitgebers bei Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitsregelungen eingeführt.

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