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Bundesregierung plant Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Kabinett beschließt Gesetzentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Am 12. August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Der Gesetzentwurf bildet die erste von zwei vorgesehenen Reformstufen. Mit der Reform will die Bundesregierung auf den gestiegenen Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie auf weitere aktuelle Herausforderungen wie den bestehenden Fachkräftemangel reagieren.

 

Änderungen der ersten Reformstufe

Niedrigschwellige Bildungsassistenz in Kitas und Schulen: Kinder und Jugendliche, die in Kitas und Schulen Unterstützung benötigen, sollen ohne bürokratischen Aufwand Bildungsassistenz nach dem SGB VIII erhalten können. Die Angebote werden von Jugendämtern, Kitas und Schulen gemeinsam geplant; bei individuellem Betreuungsbedarf soll die Einzelassistenz gewährleistet bleiben.

Einfachere Verwaltungsverfahren und Bürokratieabbau: Die geplante Reform soll den Zugang zu Leistungen über unterschiedliche Leistungssysteme und Behörden hinweg erleichtern und Zuständigkeiten einfacher organisieren. Eine Experimentierklausel soll Kommunen ermöglichen, die Kinder- und Jugendhilfe als zentralen Ansprechpartner für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien zu erproben und Schnittstellen zur Eingliederungshilfe abzubauen. Zudem soll der Verfahrenslotse zeitlich entfristet werden. Für die Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger sind vereinfachte Verfahren vorgesehen, insbesondere bei der Altersfeststellung, bei Fristenregelungen und bei Kostenerstattungen.

Stärkung kommunaler Infrastrukturen: Kommunale Unterstützungsangebote für junge Menschen und Familien sollen gestärkt werden. Sie sollen primär als niedrigschwellige Unterstützung genutzt werden, sofern keine intensivere Hilfe erforderlich ist. Auch der Kita-Besuch kann insbesondere Familien in herausfordernden Lebenslagen unterstützen und durch Elternberatung ergänzt werden.

Unterstützung bei Ausbildung und beruflicher Integration: Vorgesehen sind Hilfen, die junge Menschen beim Übergang in Ausbildung und Beruf unterstützen. Dazu soll insbesondere eine Verbindung von Unterkunft und sozialpädagogischer Begleitung möglich sein, wenn dies die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder die berufliche Eingliederung ermöglicht.

Aufgabenbezogene Qualifikationsanforderungen bei Fachpersonal: Die Anforderungen an die Qualifikation von Fachpersonal sollen künftig stärker auf die jeweiligen konkreten Aufgaben und wahrzunehmenden Funktionen ausgerichtet werden, statt pauschalen Standards zu folgen. Dadurch soll der Einsatz des Personals flexibler gestaltet und die Personalsituation in der Kinder- und Jugendhilfe entlastet werden.

Abschaffung des „begleiteten Trinkens“: Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten „begleiteten Trinken“ soll entfallen. Damit wäre der Erwerb und Konsum von Bier, Wein und Schaumwein in der Öffentlichkeit für 14- und 15-Jährige auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person nicht mehr erlaubt.

 

Weitere Maßnahmen in einer zweiten Stufe geplant

Weitere Maßnahmen zu Wirksamkeit, Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe sollen in einem zweiten Schritt folgen. Die Reform steht außerdem im Zusammenhang mit dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausbau einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

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