Int. Güterrecht, Adoptionsrecht, Ehe für Alle, Drittes Geschlecht, Familienentlastung
Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen mehrere familienrechtlich relevante Gesetzentwürfe vorgelegt. Im Folgenden finden Sie unsere Zusammenfassung und Links zu den BR-Drucksachen.
Internationales Güterrecht
Nachdem das Bundesjustizministerium im Mai einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt hatte, folgt nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 385/18, v. 10.8.2018). Das Gesetz soll am 29.1.2019 in Kraft treten, da von diesem Zeitpunkt an auch die praktisch bedeutsamen Vorschriften der EuEheGüVO und der EuPartGüVO gelten.
Internationales Adoptionsrecht
Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts (BR-Drucks. 383/18, v. 10.8.2018) beinhaltet die zur Durchführung der EU-Apostillen-Verordnung erforderlichen Regelungen. Artikel 5 zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Int-FamRVG) soll so schnell wie möglich in Kraft treten. Das Europäische Adoptionsübereinkommen in der Bundesrepublik Deutschland ist bereits wirksam – die Bestimmung einer nationalen Behörde steht aber noch aus.
Familienentlastungsgesetz
Im Juni hatte das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) vorgelegt. Hier finden Sie nun den Gesetzentwurf der Bundesregierung: BR-Drucks. 373/18, v. 10.8.2018. Damit soll das Kindergeld erhöht werden. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger und zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 nach rechts verschoben.
Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Das Eheöffnungsgesetz ist am 1.10.2017 in Kraft getreten. Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BR-Drucks. 432/18, v. 7.9.2018) ist es,
- die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten,
- Unklarheiten zu beseitigen
- nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben.
Den Referentenentwurf hat das BMJV bereits im Juni vorgelegt. Im Vorgriff auf die beabsichtigten personenstandsrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes hatte das Bundesministerium des Innern noch 2017 in einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe Anwendungshinweise vorabgestimmt und veröffentlicht.
„Drittes Geschlecht“
Zudem hat das Bundeskabinett am 15.8.2018 eine Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten „weiblich“ und „männlich“ die Angabe „divers“ für das Geschlecht eintragen kann.