Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundesregierung gibt Auskunft über Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe die Linke

In ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/12625) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (BT-Drucks. 20/12399) gibt die Bundesregierung einen Überblick über den Sachstand bei verschiedenen familienpolitischen Projekten. Thema ist u.a. der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, der am 1.8.2026 in Kraft tritt.

 

Finanzhilfen für Investitionen in Infrastruktur und für Betriebskosten

Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund laut Vorlage mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Diese Mittel können bis 2027 für

  • den Neubau, den Umbau, die Erweiterung einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken,
  • die Sanierung, einschließlich der energetischen Sanierung, von Gebäuden,
  • die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote

verwendet werden. Die Länder können eigene regionale oder fachliche Schwerpunkte für den quantitativen und bzw. oder qualitativen Ausbau setzen. Auch an den Betriebskosten wird sich der Bund beteiligen. Die Betriebskostenbeteiligung wird ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2030 aufwachsen.

 

Alle 16 Landesprogramme erstellt

Die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau zwischen Bund und Ländern ist am 18. Mai 2023 in Kraft getreten. Danach obliegt es den Ländern, entsprechende Länderprogramme im Einvernehmen mit dem Bund zu erstellen und das Antragsverfahren auszugestalten. Die Förderung könne beginnen, so heißt es in der Vorlage, sobald ein Land das Landesprogramm erlassen hat. Das Einvernehmen über das jeweilige Landesprogramm sei mit allen 16 Ländern hergestellt worden.

Für die Bewirtschaftung der Finanzhilfen durch den Bund und die Begleitung des Ganztagsausbaus haben das BMFSFJ und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.

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