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Bundesregierung beschließt Zustimmung zur EU-Führungspositionen-Richtlinie

- Gesetzgebung

Deutschland stimmt im März im EU-Rat für die Richtlinie

Am 17.2.2022 hat die Bundesregierung in der Ampel-Koalition die Zustimmung zur EU-Führungspositionen-Richtlinie beschlossen. Im Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel wird am 14.3. eine gemeinsame Ratsposition beschlossen werden. Die Richtlinie wurde zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen geschaffen und von Frankreich überarbeitet. Mit verbindlichen Standards sollen Frauen in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel:

Endlich kann eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat zustande kommen. Nach zehn Jahren Blockade erreichen wir damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung. Noch immer haben wir in der Europäischen Union keine Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern. Dabei sehen wir deutlich: verbindliche Quoten wirken. In Ländern mit festgelegtem Frauenanteil sind mitunter doppelt so viele Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen wie in Ländern ohne Quote. Die Richtlinie ist ein notwendiger Schritt für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Zustimmung Deutschlands ebnen wir den Weg für einheitliche Standards in Europa. Deutschland und Frankreich werden gemeinsam zum Motor für die Europäische Gleichstellung.


Für Deutschland fällt kein Umsetzungsbedarf an

Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist, 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.

Mitgliedstaaten, in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen. Somit fällt für Deutschland kein Umsetzungsbedarf an, da mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen gelten.

 

Quelle: Pressemitteilung 010 des Bundesfamilienministeriums vom 18.2.2022

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