Strafbarkeitslücken schließen und Betroffenenrechte stärken
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen. Damit sollen insbesondere Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen und die Rechte Betroffener gestärkt werden.
Der Entwurf sieht neue Straftatbestände für das unbefugte Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes sowie für digitalen Voyeurismus vor. Auch der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos sollen künftig strafbar sein. Weitere Regelungen betreffen das Verbreiten ansehensschädigender Deepfakes, den Identitätsmissbrauch und die unbefugte Überwachung mittels GPS-Trackern.
Zivilrechtlicher Schutz soll verbessert werden
Zugleich sollen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte leichter durchsetzen können. Vorgesehen ist ein neues gerichtliches Auskunftsverfahren, mit dem die Identität anonymer Täter ermittelt werden kann. Gerichte sollen außerdem die Sicherung relevanter Daten anordnen können. Betroffene sollen rechtswidrige Inhalte künftig auch dann löschen lassen können, wenn die Identität des Verantwortlichen unbekannt ist. Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr soll zudem eine zeitweilige Sperrung des betreffenden Nutzerkontos möglich sein.
Der Gesetzentwurf wird nun Bundestag und Bundesrat zur weiteren Beratung zugeleitet.