Erweiterung der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle gefordert
Der Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung, den Schutz vor Stalking zu verbessern. Eine entsprechende Stellungnahme hat die Länderkammer in ihrer Sitzung am 7.5.2021 beschlossen.
Mit dem neuen Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings will die Bundesregierung Betroffene von Stalking künftig besser schützen. Derzeit muss ein „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen sollen abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort „beharrlich“ durch „wiederholt“ und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden.
Länder fordern Erweiterung der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die derzeit in § 238 Absatz 2 Strafgesetzbuch enthaltene Qualifikationsvorschrift unter Beibehaltung der erhöhten Strafandrohung in eine Regelung besonders schwerer Fälle umzuwandeln und zu erweitern. Unter anderem hier setzt die Kritik des Bundesrates an: Der Katalog der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle bedürfe noch der Ergänzung um weitere, praktisch bedeutsame Anwendungsfälle erhöhten Unrechts.
Namentlich soll nach dem Willen der Länder ein besonders schwerer Fall auch dann vorliegen, wenn Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen bestimmter Taten nach dem Gewaltschutzgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei der Tat gleichzeitig gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen. Außerdem bittet die Länderkammer um Prüfung, ob Konstellationen, in denen Täter die Opfer mit Abhörgeräten, GPS-Trackern oder Drohnen ausspähen, ebenfalls vom Straftatbestand der Nachstellung erfasst werden können.
Stellungnahme ging an Bundesregierung
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt - ihren Entwurf hatte sie dort schon am 22.4.2021 eingebracht. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.
Drucksachen:
BR-Drucks. 251/21 Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings