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Bundesrat unterstützt verbesserten Schutz vor Stalking

- Gesetzgebung

Regierungsentwurf bedürfe nur wenigen Änderungen

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Stalking-Paragrafen beraten. Aus Sicht der Länder besteht nur geringer Änderungsbedarf am Regierungsentwurf. So fordern sie unter anderem, Verstöße gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz härter zu bestrafen.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.

Verbesserungen im Opferschutz geplant

Nach den Regierungsplänen sollen sogenannte Nachstellungen künftig schon dann strafbar sein, wenn sie geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgibt und tatsächlich sein Leben verändert, z. B. durch Umzug in eine neue Wohnung, ist für eine Verurteilung dann nicht mehr notwendig. Nach bisher geltendem Recht war das Voraussetzung für die Strafbarkeit des so genannten "Erfolgsdelikts". Die erstmalige Einführung des Stalking-Tatbestands im Jahr 2007 geht auch auf zahlreiche Initiativen des Bundesrates zurück, der sich in der Vergangenheit immer wieder für mehr Opferschutz eingesetzt hatte.

 

Quelle: Mitteilung des Bundesrats vom 23. September 2016

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