Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundesrat stimmt Mutterschutzreform zu

Im April hatte der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Dem hat der Bundesrat am 12. Mai 2017 nun zugestimmt. Seit 65 Jahren ist es die erste Reform des Mutterschutzgesetzes: Die umfassende Novelle gilt künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen.

Ihr Ziel ist es, den Mutterschutz flexibler zu gestalten. So

  • können Studentinnen für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika beispielsweise Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden.
  • sind Arbeitsverbote gegen den Willen einer Frau künftig nicht mehr möglich.
  • sollen Arbeitsplätze so umgestaltet werden, dass Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen sind.
  • die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit erweitert werden.
  • gilt für Arbeitszeiten zwischen 20 und 22 Uhr künftig ein behördliches Genehmigungsverfahren.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Schutzfrist für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes um vier Wochen verlängert wird und damit insgesamt 12 Wochen beträgt.

Änderungen ab Anfang 2018

Die neuen Regelungen treten überwiegend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die Verlängerung des Mutterschutzes auf 12 Wochen bei der Geburt eines behinderten Kindes greift jedoch bereits am Tag nach der Verkündung.

Die Reform stößt bei dem Bundesrat auf Zuspruch. Insbesondere wird die damit vorgesehene Ausweitung des Mutterschutzrechtes begrüßt. Bedenken äußert der Bundesrat jedoch gegenüber dem geplanten Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit. Damit sei ein erheblicher Mehraufwand für die Aufsichtsbehörden verbunden, heißt es in einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12. Mai 2017. Die Länder fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Rahmen der Evaluation des Gesetzes die Effektivität des Genehmigungsverfahrens zu überprüfen. Auch die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot von Nacht- und Mehrarbeit sollten in den Blick genommen werden.

Nutzen Sie hier den Link zur Drucksache: Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2017

Zurück