Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu

- Gesetzgebung

972. Sitzung des Bundesrates am 23.11.2018

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

 

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst - er steigt ab 1.1.2019 und 1.1.2020 um jeweils 192 Euro.

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden. Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

 

Neue Düsseldorfer Tabelle noch 2018

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1.1.2019 in Kraft treten.

Die gesetzlichen Änderungen nehmen auch Einfluss auf die Düsseldorfer Tabelle. Eine Neufassung dieser ist noch im laufenden Jahr zu erwarten. Um auf dem Laufenden zu bleiben, abonnieren Sie den FamRZ-Newsletter.

 

Quelle: BundesratKOMPAKT - Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 972. Sitzung am 23.11.2018

Zurück