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Bundesrat stimmt Erbschaftsteuer-Reform zu

Die Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossen. Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu.

Einigkeit auch bei strittigen Punkten

Firmenerben sollen auch künftig weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Letztlich herrschte Einigkeit auch bei zuvor strittigen Kriterien, wie z.B. der Bewertung von Unternehmen: In Zukunft soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.

Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen. Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden. Damit soll die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien.

Vorgaben aus Karlsruhe

Mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer erfüllt der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Im Dezember 2014 hatte das Gericht Änderungen am bestehenden Gesetz gefordert. In der Kritik standen die sogenannten Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach können Firmenerben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 14. Oktober 2016

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