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Bundesrat stimmt der Reform der Kinder- und Jugendhilfe zu

- Gesetzgebung

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz tritt demnächst in Kraft

In seiner Sitzung am 7.5.2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben.

Mit dem neuen KJSG werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Zudem soll ein wirksames Hilfesystem geschaffen werden, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Das Gesetz setzt dies in den folgenden fünf Regelungsbereichen um:

  • Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärkung von jungen Menschen
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Mehr Prävention vor Ort
  • Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

 

Erhebliche Kostenfolgen für die Länder

Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zuvor muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder verbunden sind, die diese nicht tragen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen - beispielsweise durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit der Forderung befasst.

Zum Weiterlesen:

Artikel „Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr – Reform des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“ von Thomas Meysen in FamRZ 2021, 401 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Nachbesserungsbedarf bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Öffentliche Anhörung des Familienausschusses

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