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Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetz gegen Kinderehen

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Ende April ging er in die Erste Lesung. Nun hat der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung zu dem Entwurf genommen. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.

Neue Regeln für verheiratete Minderjährige

Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig, weshalb eine formelle Aufhebung nicht erforderlich wäre. Eine Aufhebung von Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, erfolgt laut Entwurf in der Regel durch richterliche Entscheidung. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten. Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf zudem Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.

Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.

Es folgen Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Lesen Sie die ausführliche Stellungnahme des Bundesrates hier.

 

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2017

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