Gesetzentwurf sieht Anhebung und Dynamisierung der Bundesmittel vor
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgelegt. Ziel ist es, die Finanzierung der Frühen Hilfen dauerhaft zu sichern und die Mittel des Bundes künftig regelmäßig an den Bedarf anzupassen. Damit soll das Unterstützungsnetz für Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr langfristig gestärkt werden.
Mit den Frühen Hilfen wird jungen Familien ein breites Spektrum an Angeboten bereitgestellt, von aufsuchender Beratung bis hin zu Vermittlung in spezialisierte Hilfesysteme. Nach dem Willen der Länderkammer soll der im KKG festgelegte Bundesanteil von derzeit 51 Millionen Euro zwischen 2026 und 2028 schrittweise auf 96 Millionen Euro erhöht werden.
Dynamisierung ab 2028 vorgesehen
Ab dem Jahr 2028 sollen die Mittel zudem dynamisiert werden. Geplant ist eine Anpassung alle drei Jahre, orientiert an der Bevölkerungsentwicklung der Unter-Drei-Jährigen, an Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes sowie am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. So soll gewährleistet werden, dass die Unterstützung nicht hinter dem wachsenden Bedarf zurückbleibt.
Mit dem Vorstoß will der Bundesrat die Nachhaltigkeit der Frühen Hilfen sichern und gleichzeitig die Grundlage für eine gerechte und planbare Finanzierung schaffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drucks. 21/1379) ist online abrufbar.