Ergebnis der Bundesratssitzung am 25.9.2026
Der Bundesrat hat am 25.9.2026 zum Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes Stellung genommen. Die Länderkammer begrüßt den grundsätzlichen Ansatz, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln, fordert aber an zahlreichen Stellen Änderungen. Positiv bewertet sie insbesondere Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung.
Zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf gefordert
Bei zahlreichen Einzelregelungen sieht der Bundesrat Änderungsbedarf. Die Forderungen betreffen unter anderem den Kinderschutz, die Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen und die Pflegekinderhilfe.
Änderungsbedarf sieht die Länderkammer zudem bei Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. So soll insbesondere verhindert werden, dass bei gleichzeitig gewährter Eingliederungshilfe und Hilfe zur Erziehung für einen einheitlichen Bescheid unterschiedliche Rechtswege gelten: Während für die Eingliederungshilfe die Sozialgerichtsbarkeit zuständig wäre, bliebe es bei der Hilfe zur Erziehung bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Bundesrat fordert deshalb einen einheitlichen Rechtsweg.
Erprobungsklausel soll gestrichen werden
Kritisch sieht der Bundesrat die geplante Erprobungsklausel zur Zusammenführung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Zwar begrüßt er, dass offene Grundsatz- und Kostenfragen vor einer bundesgesetzlichen Festlegung zunächst evaluiert werden sollen. Die vorgesehene Erprobungsklausel nach § 10c SGB VIII-E gehe jedoch ohne Kostenausgleich einseitig zu Lasten der Kommunen und solle deshalb gestrichen werden.
Stattdessen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zunächst ohne bundesgesetzliche Änderungen ein vom Bund finanziertes bundesweites Modellprogramm aufzulegen. Damit sollen die erforderlichen Praxisdaten für eine mögliche Zusammenführung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe erhoben werden.
Bundesrat fordert Praxischeck
Bedenken hat die Länderkammer auch hinsichtlich des Verwaltungsaufwands. Viele der geplanten Regelungen würden zu einem deutlich bürokratischeren und aufwendigeren Vollzug führen. Als Beispiel nennt der Bundesrat die Planung und Umsetzung der infrastrukturellen Bildungsassistenz nach § 80a SGB VIII-E.
Die Bundesregierung soll deshalb die Bedenken der Vollzugspraxis im Rahmen eines Praxischecks evaluieren und die Ergebnisse bei der weiteren Reform berücksichtigen. Der Bundesrat kritisiert zugleich, dass Länder und insbesondere Kommunen bislang nur unzureichend einbezogen worden seien.
Dauerhafte Kostenbeteiligung des Bundes gefordert
Deutliche Kritik übt der Bundesrat an der Finanzierung der Reform. Der Gesetzentwurf enthalte weder eine realistische und nachvollziehbare Berechnung der zu erwartenden Umstellungs- und Mehrkosten noch eine Zusage des Bundes zur Kostenübernahme. Auch die erwarteten Einsparungen seien nicht hinreichend belegt.
Der Bundesrat fordert deshalb eine verlässliche, dauerhafte und angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten. Bund, Länder und Kommunen sollen zudem gemeinsam eine belastbare Kostenschätzung erarbeiten.
Zur Begründung des Reformbedarfs verweist der Bundesrat auch auf die gestiegenen Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe. Ohne die Kindertagesbetreuung seien diese zwischen 2010 und 2024 nominal um 138 % von 11,06 auf 26,31 Mrd. Euro gestiegen. Als einen wesentlichen Kostentreiber nennt die Länderkammer die stationären Hilfen zur Erziehung.