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Bundesrat billigt höhere Strafen für Kindesmissbrauch

- Gesetzgebung

Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder

In seiner Sitzung am 7.5.2021 hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder gebilligt. Das Gesetz sieht ein Bündel von Maßnahmen vor - insbesondere Verschärfungen des Strafrechts.

Der Grundtatbestand des Kindesmissbrauchs wird künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft werden. Dementsprechend sollen auch dort höhere Strafen drohen. Das Gesetz regelt künftig weiterhin, dass

  • auch Handlungen mit oder vor Dritten erfasst werden,
  • die Verjährungsfrist bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnt,
  • die persönliche Anhörung von Kindern in Kindschaftsverfahren grundsätzlich Standard ist,
  • erheblich längere Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen ins erweiterte Führungszeugnis gelten,
  • Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern festgelegt werden,
  • Verdächtige schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder leichter in Untersuchungshaft kommen,
  • Onlinedurchsuchung bei allen Formen der schweren sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte angeordnet werden können,
  • Telekommunikationsüberwachung künftig auch bei Ermittlungen wegen Sichverschaffens oder Besitzes von Kinderpornografie möglich ist.

 

Länderforderung umgesetzt

Anders als noch im Regierungsentwurf ist im Gesetz nicht mehr vorgesehen, dass die bisherigen Straftatbestände als "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" gefasst werden. Es bleibt bei der Bezeichnung Kindemissbrauch. Damit hat der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus der Stellungnahme vom 27.11.2020 zu den ursprünglichen Regierungsplänen umgesetzt.

Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1.7.2021 in Kraft treten.

 

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