Zustimmung der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.7.2026 das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft passieren lassen. Es soll verhindern, dass Vaterschaften allein anerkannt werden, um ausländerrechtliche Vorteile zu erlangen. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 12.6.2026 beschlossen.
Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich
Künftig bedarf die Vaterschaftsanerkennung in bestimmten Fällen der Zustimmung der Ausländerbehörde. Voraussetzung ist ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle, etwa wenn der Anerkennende Deutscher ist, die Mutter aber lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Ohne die erforderliche Zustimmung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes aufgenommen werden.
Die Zustimmung ist unter anderem nicht erforderlich, wenn der Anerkennende nachweislich der leibliche Vater des Kindes ist. Gleiches gilt in Fällen, in denen das Standesamt einen Missbrauch anhand von Urkunden oder Registereinträgen mit einfachen Mitteln ausschließen kann – beispielsweise, weil der Mann bereits Vater eines weiteren Kindes derselben Mutter ist oder die Eltern nach der Geburt eines Kindes geheiratet haben.
Besteht zwischen dem Anerkennenden und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung oder übernimmt er tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor. Dies kann sich etwa aus einem seit mindestens sechs Monaten bestehenden gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind oder aus regelmäßigen Unterhaltszahlungen ergeben. Liegen keine entsprechenden Nachweise für das Standesamt vor, prüft die Ausländerbehörde die Voraussetzungen.
Länder fordern Übergangsregelung
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat Änderungen des Aufenthalts- und Asylrechts, die der Bundestag in das Gesetz aufgenommen hat. Diese stellen nach EU-Recht bestimmte sichere Herkunftsstaaten den bereits nach nationalem Recht eingestuften Staaten gleich.
Dadurch könnten geduldete oder gestattete Personen, die bereits einer Beschäftigung nachgehen oder eine Ausbildung absolvieren, künftig einem Arbeitsverbot unterliegen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, schnell eine Übergangs- und Stichtagsregelung für die betroffenen Personen zu schaffen.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT, 1067. Sitzung des Bundesrates am 10.7.2026