Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundeskabinett verabschiedet das Gute-KiTa-Gesetz

5,5 Milliarden Euro für Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

Am 19.9.2018 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) beschlossen. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen. Das wollen wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz erreichen und damit Familien in Deutschland spürbar stärker machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sorgen,

so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

 

Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von Gebühren befreit

Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte. Das BMFSFJ schließt mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen. Man gehe diesen Weg, so Giffey, da es für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung keine Einheitslösung gebe, die überall funktioniere:

Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren, damit sich jede Erzieherin und jeder Erzieher mehr Zeit für die Kinder nehmen kann. Ein anderes Land setzt auf längere Öffnungszeiten, damit auch das Kind einer Pflegerin im Schichtdienst eine Chance auf frühkindliche Bildung hat. Ein drittes investiert darin, dass den Kitaleitungen mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben bleibt. Vor Ort entscheiden die Fachleute, welches Instrument die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessert.

Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden. Künftig werden überall in Deutschland alle Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von den Gebühren befreit sein. Damit haben 1,2 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz.

 

Nicht gut, nur gut gemeint?

Im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesfamilienministeriums zum Gesetzentwurf am 13.8.2018 hatte die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Kritik geäußert. Ob das Gesetz bestehende Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern abbauen könne, sei höchst zweifelhaft. Mit der Verteilung der Bundesmittel über Umsatzsteuerpunkte habe man einen Finanzierungsweg gewählt, der keine Zweckbindung garantiere. Er eröffne auch keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten, um sicher zu stellen, dass die Mittel auch dort ankommen, wo sie ankommen sollen.

Zudem sei der Zeitpunkt für eine Abschaffung der Elternbeiträge nicht gut gewählt. „Was nützt den Eltern jetzt Beitragsfreiheit, wenn es aufgrund fehlender Fachkräfte keine Plätze gibt?“ fragte Michael Löhner, Vorstand des Deutschen Vereins. Wirksamere Maßnahmen für eine Qualitätsverbesserung seien:

  • Fachkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren,
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern,
  • die Leitungen zu stärken.

Der Volltext des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) ist auf der Website des BMFSFJ einsehbar.

 

Zum Weiterlesen:

Eltern befürworten bundesweite Kita-Standards - Bertelsmann Stiftung befragte bundesweit 4.437 Mütter und Väter

Kita und Hort: Zahl der betreuten Kinder wächst - Bedarf an Plätzen ist aber weiterhin hoch (Pressemitteilung des BMFSFJ)

Quantitativer und qualitativer Ausbau der Kinderbetreuung - Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Nr. 061 vom 19.9.2018

Zurück