Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundesgesetzblatt wird digital

Verkündungen erfolgen bald elektronisch im Internet

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens veröffentlicht. Dieser sieht die Einführung der amtlichen elektronischen Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Internetplattform vor. Diese soll

  • den Ausgabeprozess beschleunigen,
  • den Zugang zu den amtlichen Inhalten verbessern,
  • Ressourcen sparen.

Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und kann ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden. Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität soll durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen werden. Es ist u. a. vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein müssen, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.

 

Andere europäische Staaten und Bundesländer sind Vorbild

Während bereits heute in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie auf Ebene der Europäischen Union die amtliche elektronische Verkündung praktiziert wird, erfolgt die amtliche Verkündung von Gesetzen und einem Teil der Rechtsverordnungen auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt. Dieses muss entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem schon heute auf der Internetseite www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt.

Das elektronische Bundesgesetzblatt ist künftig das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen. Mit der Einführung entfällt auch das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im elektronischen Bundesanzeiger.

Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes im Internet setzt eine Änderung des Art. 82 Abs. 1 Grundgesetz durch Ergänzung eines Gesetzesvorbehalts zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung voraus. Ein Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung wird parallel unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebracht.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens finden Sie hier.

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