Verwaltungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1.1.2026 in Kraft
Das neue Investitionsprogramm des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung kann starten. Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, hat auch Bundesfamilienministerin Karin Prien die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Sie tritt rückwirkend zum 1.1.2026 in Kraft und schafft die Voraussetzung für die Auszahlung der Bundesmittel.
Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt der Bund den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel können für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden. Über die konkrete Verteilung entscheiden die Länder.
Förderung von Neubau, Sanierung und Ausstattung
Gefördert werden können insbesondere der Neu- und Ausbau von Kindertageseinrichtungen, Umbauten und Sanierungen sowie Investitionen in die Ausstattung. Dazu zählt auch digitale Infrastruktur. Förderfähig sind außerdem energetische Sanierungen, etwa der Einbau moderner Heizungsanlagen, sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz wie Rollläden, eine bessere Dämmung oder Klimaanlagen.
Das Programm soll sowohl neue Betreuungsplätze schaffen als auch bestehende Plätze sichern. Zugleich sollen sich die Bedingungen für Kinder und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte verbessern. Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Prien sollen die Mittel insbesondere dort eingesetzt werden, wo Betreuungsplätze fehlen oder Einrichtungen dringend modernisiert werden müssen.
Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie die Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Welche Maßnahmen gefördert werden können und wer antragsberechtigt ist, kann daher je nach Bundesland unterschiedlich sein.