Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bund und Länder starten gemeinsames Projekt Justizcloud

- Gesetzgebung

Vereinbarung über bundeseinheitliche IT-Infrastruktur für die Justiz unterzeichnet

Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Ziel des Vorhabens ist der Aufbau einer zukunftsfähigen IT-Infrastruktur für die Justiz von Bund und Ländern. Eine erste lauffähige Version der Justizcloud soll bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen; eine Machbarkeitsstudie wurde bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen.

 

Aufbau einer eigenständigen Justiz-IT

Die Justizcloud soll auf der bestehenden Infrastruktur öffentlicher IT-Dienstleister aufbauen und ein eigenes Justiznetz schaffen. Ziel ist es, die technologische Selbständigkeit der Justiz zu stärken, Einsparpotenziale zu realisieren und zugleich die tägliche Arbeit in Gerichten und Staatsanwaltschaften durch moderne, nutzerzentrierte Anwendungen zu verbessern.

In einem ersten Schritt soll über die Justizcloud das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) in mehreren Ländern bereitgestellt werden. Perspektivisch sollen weitere Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden. Die Projektleitung liegt bei einem in Baden-Württemberg angesiedelten Aufbaustab; langfristig ist die Errichtung einer eigenen Betriebseinheit vorgesehen.

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