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Brüssel-IIa-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht

- Gesetzgebung

Neue Bestimmungen gelten 3 Jahre nach Veröffentlichung

Am 2.7.2019 wurde die Überarbeitung der Brüssel-IIa-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen gelten drei Jahre nach Veröffentlichung der Verordnung. Der Europäische Rat hatte die Überarbeitung der Verordnung am 26.6.2019 angenommen.

Mit den neuen Regelungen will die EU die grenzüberschreitende Anwendung von Entscheidungen zu Scheidung, Trennung und Nichtigerklärung der Ehe sowie zu Fragen der elterlichen Verantwortung und internationaler Kindesentführung erleichtern und beschleunigen. Vorrangig soll die überarbeitete Brüssel-IIa-Verordnung die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten über die elterliche Verantwortung verbessern.

 

Kommissionsvorschlag erging bereits 2016

Der Kommissionsvorschlag erging bereits am 30.6.2016 und basiert auf den Arbeiten einer Expertengruppe der Europäischen Kommission, der auch FamRZ-Schriftleiter Anatol Dutta angehörte. Die Änderungen der Brüssel-IIa-VO bedurften danach im Rat einer einstimmigen Zustimmung. Die Stellungnahme des Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission wurde am 18.1.2018 abgegeben. Anschließend wurde das Parlament erneut konsultiert und am 14.3.2019 eine zweite Stellungnahme zum Wortlaut der allgemeinen Ausrichtung des Rates abgegeben.

Auf die wesentlichen Aspekte der Reformvorschläge gehen auch Prof. Dr. Christian Kohler und Prof. Dr. Walter Pintens im Artikel „Entwicklungen im europäischen Personen- und Familienrecht 2015–2016“, FamRZ 2016, 1509 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris) ein. Weitere Abhandlungen zur Brüssel-IIa-VO finden Sie von Coester-Waltjen in FamRZ 2005, 241 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris) und von Solomon in FamRZ 2004, 1409 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris).

Volltext: Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe vom 2.7.2019

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